Nicht verkehrssichere Einkaufswagen werden ab 01. Juni 2014 zur Kasse gebeten

Solche Einkaufswagen sind ab
01. Juni 2014 nicht mehr erlaubt.
Ihnen fehlen Bremse, Licht, Reflektoren,
eine Klingel und ein Sicherheitsgurt
für Kinder.
Balingen (brez) - Ohne Lichter, Reflektoren, sowie einer Klingel und einer funktionierender Handbremse, dürfen ab 01. Juni 2014, keine Einkaufswagen mehr in Supermärkten genutzt werden. Wer dennoch mit einem nicht verkehrssicheren Einkaufswagen erwischt wird, wird zur Kasse gebeten. Mitarbeiter der Supermärkte, die einer speziellen Schulung unterzogen werden, begleiten die Fahrzeuge dann in gelben Warnwesten und mit Blaulicht zu den jeweiligen Kassen. Dort müssen dann alle Waren umgehend ausgeladen und - bar! - bezahlt werden; und zwar ohne Gutschrift von Einkaufspunkten! Bis alle deutsche Supermärkte ihre Einkaufswagen verkehrssicher gemacht haben, müssen die Kunden derweil ihre Waren in ihren Hosen- und Backentaschen, sowie in Schachteln oder Müllsäcken aus den Geschäften tragen.
„Diese Maßnahme war mehr als überfällig“, erklärt ein Sprecher vom Allgemeinen Deutschen Einkaufswagen Club; mit Sitz im schwäbischen Balingen – kurz ADEWC – BL genannt. Immer wieder kam es in der Vergangenheit - besonders in süddeutschen Supermärkten - zu teilweise brutalen Zusammenstößen zwischen Einkaufswagen untereinander oder zu Kollisionen mit wackeligen Regalen, die umfielen und Kunden unter sich begruben. Deshalb werden gefährdete Einkaufsregale nun mit Leitplanken ausgestattet. Die grausamsten Vorfälle gab es häufig an der Frischfleisch-Theke, wo es immer wieder zu blutigen Zusammenstößen mit anschließenden Frisch-Fleisch- und Schnitt-Wurstverletzungen gekommen war. Viele Unfälle ereigneten sich aber auch durch Nichteinhalten der Rechts-vor-Links Regel oder aber auch aufgrund gewagter Überholmanöver in sehr engen Einkaufsgängen. Vor allem vor den Kassen wurden immer wieder verkehrswidrige und halsbrecherische Aktionen beobachtet. Immer wieder rasten Kunden aufgrund von Übermüdung, ungebremst in die Warteschlangen. Die neuen Einkaufswagen müssen deshalb in Zukunft auf eine Höchstgeschwindigkeit von 3 km/h gedrosselt werden – um das zu erreichen, werden die Vorderräder abgeschraubt. So schreibt es die neue EU-Verordnung vor. Zudem werden zukünftig Ampeln die Verkehrsführung an den Kassen regeln. Wer bei rot über die Ampel schiebt, wird geblitzt und muss sich zur Strafe sein Foto und mind. 50 Abzügen davon, zum Preis von -.19 Cent pro Abzug, bestellen. Auch wer beim Schieben eines Einkaufswagen mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss sich ab dann auf eine entsprechende Maßregelung einstellen, und sich zur Strafe an der langsamsten Kasse anstellen und darf seinen Einkauf nicht mit Karte bezahlen. Dieselbe Strafe trifft auch Eltern, die ihre Kinder im Einkaufwagen nicht angurten – Ausnahmen davon gibt es nur, wenn der Einkaufswagen der skandinavischen EU-Norm entspricht und mit einem Airbag ausgestattet ist. Einkaufswagen nach skandinavischer EU-Norm sind zustätzlich Elchtest geprüft und überstehen deshalb auch Zusammenstöße mit etwas fülligeren Personen (wie dem Autor dieses Artikels). Die Supermärkte rechnen ab Montag mit einen Run auf ihre Geschäfte, weil Fachleute damit rechnen, dass viele vor dem 1. Juni noch einmal den Kofferraum ihrer Autos füllen werden. Denn niemand weiß so recht, wie lange die Umrüstung der Einkaufswagen in Wirklichkeit dauern wird.

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