Freispruch für Förster Fux

Freispruch für Förster Fux, der beim Dreikönigsschießen nur knapp daneben getroffen hatte. In einem Schnellverfahren wurde der Brenzlinger Förster und Jäger, Hr. Fux, freigesprochen. Sein Anwalt und er konnten das Gericht davon überzeugen, dass er in Notwehr gehandelt hatte. Am 6. Januar machten sich drei - in seltsame Gewänder gekleidete - junge Männer, an seiner Haustür zu schaffen. Mit Kreide malten sie magische Zeichen auf seine wertvolle und antike Eichentür. Als er dieselbige öffnete, verlangten die drei Geld von ihm, welches er in ein Blechdose stecken sollte. 

Geistesgegenwärtig schlürfte er in den Keller, um sein Jagdgewehr zu holen, konnte sich aber noch kurz einen Augenblick gönnen, um einen Schluck aus einer Flasche Obstler zu nehmen. Wieder an der Haustür angelangt, hatte er für sich entschieden, dass die ganze Situation an der Tür ein Überfall sein musste. Mit einem gezielten Warnschuss in den Türrahmen, erschreckte er die drei jungen Männer dermaßen, dass diese daraufhin in Panik flüchteten. Da sich diese Schießerei bzw. der Schuss, im wahrsten Sinne des Wortes im Rahmen hielt, ging das Ganze für Förster Fux recht glimpflich aus. 

Im Nachhinein war er aber doch ein bisschen verärgert darüber, dass er keinen der hl. drei Könige als Trophäe in den Flur hängen konnte. Einen Trost hat er jedoch - einer der drei jungen Männer verlor auf der Flucht seine Krone. Die hängt jetzt im Flur, gleich rechts neben der Garderobe.

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