Weihnachtsbäume mit Rückgaberecht bis 06. Januar 2015

Das Kleindgedruckte steht
in schwäbischer Sprache
auf der Rückseite.
Brezelingen (brez) – Hier hat die Bauernschläue mit voller Macht zugeschlagen: Ein Land- und Forstwirt aus dem schwäbischen Brezelingen will dieses Jahr besonders kundenfreundlich sein und für seinen Weihnachtsbäume ein Rückgaberecht einräumen. Kunden können bei Nichtgefallen ihren Weihnachtsbaum bis 06. Januar 2015 ohne Angaben von Gründen bei ihm zurückgeben. Wer nun aber denkt, dass er so zu einem kostenlosen Weihnachtsbaum kommt, der irrt. Franz Eugen Gescheidle nimmt die Bäume zwar wieder retour, aber „Geld gibt’s nadirlich nemme z`ruck!“, verkündet der ledige Jungbauer. Darauf weist der schlaue Baumhändler zwar auf seinen Angeboten hin - aber extrem kleingedruckt und auf schwäbisch auf der Rückseite seiner Plakate. „Diá Leid send selber Schuld, wenn se ed rechd lesed ond koi schwäbisch kenned!“, erstickt Gescheidle jede Kritik bereits im Keim. Schon im vergangenen Jahr versuchte der Brezelinger, zusammen mit einem Bestattungsunternehmer, mit der Idee eines Rückgaberechtes für Särge erfolgreich zu sein. Diese Idee ging aber sehr schnell in die Hosen, weil viele ihrer Kunden die Särge oft mit Inhalt zurückgeben wollten …! „Aber des Johr klappt's ganz sicher“, schwärmt Franz Eugen und rechnet mit der berüchtigten Sparsamkeit seiner schwäbischen Mitbürger.

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