Die Pfeile zeigen die betroffenen Stellen an den Füßen von Karo W., welche bei der sog. Pediküre ohne vorherige Betäubung "gepflegt" wurden. |
Karo W. bekam von ihrem Lebensgefährten einen Gutschein für eine sog. Pediküre geschenkt. Das gut gemeinte Präsent entpuppte sich jedoch als ein roher Angriff auf die verdickten Dermisbereiche an den Fußsohlen der Kundin. "Vor lauter Schock habe ich keinerlei Schmerzen gespürt. Weder vor noch nach der Behandlung", berichtet Karo W., "aber es hätte bestimmt weh getan, wenn ich keinen Schock erlitten hätte", ist sich die Frau aus B. sicher. Mit einem sog. Hornhauthobel verging sich die Stuttgarter Podologin an den Sohlen ihres Opfers. "Doch das war noch nicht alles. Zu guter letzt schnitt mir die Frau auch noch mit einer Zange alle meine Zehennägel ab - auch wieder ohne Betäubung", erinnert sich das Opfer. Inzwischen ermittelt ein bisher erfolgloser Privatdetektiv aus Litauen in diesem Fall. Sollte die Fußpflegerin tatsächlich gegen geltende Vorschriften verstoßen haben, droht ihr ein Bußgeld in Höhe von 1,53 € - dem Tagessatz des litauischen Privatdetektives.
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