Wer hier längere Zeit liegt, soll dafür in Zukunft auch Zweitwohnsteuer & Liegegebühren bezahlen. |
In Zukunft sollen nun auch regelmäßig Besuche im örtlichen Bordell von den Freiern versteuert werden. Wer als auswärtiger Kunde, mehr als dreimal wöchentlich, das Brezelinger Dorf-Bordell besucht, dort vor 24 Uhr mit dem Geschlechtsakt beginnt, und diesen erst nach 0.00 Uhr beendet, muss dafür in Zukunft eine Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Dasselbe gilt für auswärtige Kneipenbesucher, die mehr als dreimal wöchentlich, vor 24.00 Uhr an der Theke einschlafen und erst wieder nach 0.00 Uhr aufwachen. Auch wer für längere Zeit im Brezelinger Krankenhaus liegt, z.B. im Koma, wird in Zukunft dazu verpflichtet werden, für diesen Aufenthalt eine Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten. Hinzu kommt noch eine Liegeplatzgebühr, wenn der Patient nur herumliegt. Vermutlich werden die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen. Für diesen Fall kann man aber - im Bürgerbüro von Brezelingen - bereits jetzt schon eine Zweitwohnsitzsteuer-Zusatzversicherung für nur 2.- € im Monat abschließen - inkl. Versicherungssteuer und der Steuer für die Versicherungssteuersteuer. Die Liegeplatzgebühr muss aber aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Die Höhe dafür wurde aber noch nicht festgelegt, da diese auch davon abhängt, ob man nur auf der Seite liegt oder komplett auf dem Rücken oder dem Bauch.
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