Eine Wollmausmutter zeigt unserem Fotografen stolz ihren Nachwuchs. Den Unterschied zu den Staubmäusen erkennt man hier gut an dem fehlenden Staubwedel. |
Lag hier tatsächlich ein gravierender Verstoß gegen das Staubschutzgesetz vor? Diese Frage stellt jetzt die Justiz den vier Angeklagten, die im März dieses Jahres Tausenden von Staub- und Wollmäusen die Freiheit schenkten. Mit Wollmützen vermummt drangen sie frühmorgens in ein Wohnhaus ein, das vorwiegend von Studenten bewohnt wird. „Wir waren alle vier schon einmal in dem Haus, als wir dort zu einer Studentenparty eingeladen waren. Uns fielen damals sofort die unheimlich vielen Staub- und Wollmäuse im Gebäude auf. Sie waren fast alle recht dünn und ausgehungert. Es war auch für einen Laien offensichtlich, dass die Haltung so vieler Staub- und Wollmäuse auf engstem Raum ein Verstoß gegen das Staubschutzgesetz sein muss, deshalb beschlossen wir zu handeln“, erzählt einer der Angeklagten.
Bereits am darauffolgenden Morgen verschafften sich die vier Staub-Aktivisten durch die unverschlossene Eingangstür Zugang zu dem Gebäude. „Zum Glück schliefen alle Bewohner durch den Einfluss von Alkohol und leichten Drogen sehr tief. So konnten wir die Staub- und Wollmäuse recht schnell in unseren mitgebrachten Staubbeuteln aus ihrem engen Gefängnis in die Freiheit transportieren“, berichten die Staubschützer. Nachdem die verstauben Kreaturen von einem befreundeten Staubarzt untersucht und gegen Wollwut und Staube geimpft wurden, ließen die Staubfreunde die haarigen Mäuse an einem staubtrockenen Apriltag auf der Tübinger Neckarinsel frei. „Einige der Mäuschen waren sogar schwanger und haben während ihres Aufenthaltes bei uns Nachwuchs bekommen“, schluchzt eine der Angeklagten, sichtlich emotional berührt. - Vor allem Wollmäuse sind in Fachkreisen als recht wollüstig bekannt und pflanzen sich auch in Gefangenschaft sehr schnell fort.
„Zum Abschied haben die Staubmäuse sogar mit ihren Staubwedeln geschwänzelt (Wollmäuse haben leider keinen), bevor sie im Dickicht des Waldes verschwanden“, beendet die junge Frau unser Interview mit tränenerstickter Stimme. Leider hat keiner von uns ein Taschentuch zur Hand, so reiche ich ihr ein Staubtuch, dass wohl eine Putzfrau auf dem Boden ihrer Zelle vergessen hat. Die Wollmaus, die sich darunter versteckt hat, schiebe ich dezent beiseite. Ich möchte nicht, dass sich die junge Frau jetzt noch mehr aufregt.
Da es noch keinen Termin für eine Gerichtsverhandlung gibt, haben sich die Bewohner der Studenten-WG zwischenzeitlich neue Staub- und Wollmäuse zugelegt. „Wir müssen ja das Image einer echten Studentenbude aufrechterhalten, sonst kommt hier bald kein Besucher mehr vorbei“, begründet der 48-jährige Langzeitstudent Klaus L. die Neuanschaffung von Staub- und Wollmäusen. Da viele Staubärzte der Meinung sind, dass Staub- und Wollmäuse nicht zur Haltung als Hausstaub geeignet sind, hoffen auch wir, dass das Gericht doch recht bald eine gute Lösung für die armen Wollkreaturen finden wird!
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