Etwa so soll die neue Plakette für rauchende Cabriofahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer usw. ausschauen. |
Die geforderten Einschränkungen gelten aber nur für Konsumenten von herkömmlichen Zigaretten. Schadstoffarme Zigaretten dürfen weiterhin ohne Einschränkungen konsumiert werden. Diese sog. "Leichtzigaretten", die mit dem dreifachen Tabaksteuersatz besteuert werden sollen, müssen auf der Verpackung an dem Zeichen der grünen Raucherplakette zu erkennen sein, die auf der Vorder- und Rückseite der Schachteln angebracht wird. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen nur noch dann auf städtischen Straßen rauchen, wenn sie entweder die oben erwähnten umweltfreundliche Leichtzigaretten konsumieren oder ihre Zigaretten mit einem besonderen Umweltfilter ausrüsten. Der Gesetzesvorschlag soll noch vor Ostern als neues Umweltgesetz verabschiedet werden, sodass schon dieses Jahr die deutschen Städte mal wieder richtig durchatmen können. „Sollte dieses Gesetz Erfolg haben, dann wird bestimmt auch bald etwas gegen furzende und rülpsende Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen“, lässt uns der Referent des Geruchs- und Atmungsministeriums wissen, der selbst kein Auto hat und nur noch mit Gasmaske Bus und Bahn fährt.
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