Das Kleindgedruckte steht in schwäbischer Sprache auf der Rückseite. |
Brezelingen (brez) – Hier hat die
Bauernschläue mit voller Macht zugeschlagen: Ein Land- und Forstwirt
aus dem schwäbischen Brezelingen will dieses Jahr besonders
kundenfreundlich sein und für seinen Weihnachtsbäume ein
Rückgaberecht einräumen. Kunden können bei Nichtgefallen ihren
Weihnachtsbaum bis 06. Januar 2015 ohne Angaben von Gründen bei ihm
zurückgeben. Wer nun aber denkt, dass er so zu einem kostenlosen
Weihnachtsbaum kommt, der irrt. Franz Eugen Gescheidle nimmt die
Bäume zwar wieder retour, aber „Geld gibt’s nadirlich nemme
z`ruck!“, verkündet der ledige Jungbauer. Darauf weist der schlaue
Baumhändler zwar auf seinen Angeboten hin - aber extrem kleingedruckt und auf schwäbisch auf der Rückseite seiner Plakate. „Diá Leid
send selber Schuld, wenn se ed rechd lesed ond koi schwäbisch
kenned!“, erstickt Gescheidle jede Kritik bereits im Keim. Schon im
vergangenen Jahr versuchte der Brezelinger, zusammen mit einem
Bestattungsunternehmer, mit der Idee eines Rückgaberechtes für
Särge erfolgreich zu sein. Diese Idee ging aber sehr schnell in die
Hosen, weil viele ihrer Kunden die Särge oft mit Inhalt zurückgeben
wollten …! „Aber des Johr klappt's ganz sicher“, schwärmt
Franz Eugen und rechnet mit der berüchtigten Sparsamkeit seiner schwäbischen Mitbürger.
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